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Die wichtigsten Fragen, die uns immer wieder begegnen, haben wir hier für Sie beantwortet. Bitte schicken Sie uns eine E-Mail, wenn weitere Fragen auftauchen.

Jeder, der den Wunsch hat, kann ein Instrument erlernen. Das Alter spielt dabei keine Rolle.

Die Lehrer unterrichten je nachdem Neueinsteiger und Schüler, die ihre Kenntnisse aufbessern und vervollkommnen möchten, und sie bereiten Interessenten auf ein Studium an einer Hochschule vor.

Bei der Musikalischen Früherziehung hat sich Gruppenunterricht bewährt. Für Instrumental- und Gesangsunterricht wird Einzelunterricht empfohlen, Gruppenunterricht auf Wunsch möglich .

Nach Vertragsabschluss ist der 1. Monat ein so genannter Probemonat, d. h., der Unterricht ist zwar gebührenpflichtig, aber in dieser Zeit kann man vom Vertrag fristlos zurücktreten.

Für ca. 30 Minuten kommt der Interessent zur kostenlosen “Schnupperstunde”, in der er das Instrument ausprobieren kann, den Lehrer kennenlernt und Fragen stellen kann, die für die spätere Aufnahme des Unterrichts wichtig sind.

Wenn man in dieser Zeit Informationen sammeln möchte, um danach weiter im Selbststudium ein Instrument zu erlernen. Dieses entspricht einer normalen gebührenpflichtigen Unterrichtsstunde.

Wenn Sie bereits ein Instrument besitzen, bringen Sie dieses bitte mit. Wenn nicht, berät Sie der Fachlehrer gern bezüglich des Instrumentenkaufs bzw. -verleihs.

Sie können entweder eine kostenlose Schnupperstunde  oder einen Schnuppermonat für 52,00 € (4 x Unterricht zu jeweils 30 Min.) vereinbaren.

Saxophon, Querflöte und Gitarre gibt es als Leihinstrumente.

Das ist kein Grund für eine Abmeldung. Es ist absolut legitim, dass die Kinder in den Ferien auch vom Instrument Urlaub nehmen.

Sprechen Sie den Lehrer an, er gibt die richtigen Tipps.

In dieser Zeit kann der Schüler seinen Entschluss noch einmal überdenken, ob er den Unterricht wirklich beenden möchte.

Wenn alle Lehrer, die ein bestimmtes Instrument unterrichten, voll ausgelastet sind, kann es passieren, dass es eine Warteliste gibt.

Ja, der ausgefallene Unterricht wird nachgeholt.

Ja, es gibt Rabatt für Geschwister, Familienangehörige und Alleinerziehende (siehe Gebührenordnung).

Ja, Förderung kann bei der Stadt beantragt werden.

Die in den Räumen der Musikwerkstatt unterrichtenden Lehrer machen ihre Kosten in vergleichbarer Weise geltend, wie das auch private und kommunale Musikschulen tun. Die Monatsgebühr beträgt 1/12 des festgelegten Jahresbeitrages.